Was ist ein Sanierungsverfahren?

Die städtebauliche Sanierung ist ein Verfahren, welches durch die Paragraphen 136 bis 164b Baugesetzbuch (BauGB) geregelt wird. Es dient dazu, unterschiedliche Maßnahmen zur Aufwertung eines Gebietes zu ermöglichen, in dem es bauliche oder funktionale Probleme gibt. Entsprechend des Paragraphen § 136 (2) BauGB gilt die folgende Definition:

„Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird.“

Es gibt verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Sanierungsverfahren möglich ist.
Dazu gehört, dass

  • städtebauliche Missstände vorliegen,
  • die Sanierungsmaßnahme dem Wohl der Allgemeinheit dient und
  • die zügige Durchführbarkeit der Sanierung sichergestellt ist.

Um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, werden Vorbereitende Untesuchungen durchgeführt.

Städtebauliche Missstände können in Form von
Substanzmängeln vorliegen:

  • Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden nicht erfüllt
  • Die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung ist gefährdet
  • Beispiele: Mangelhafter baulicher und energetischer Zustand, Erschwerte Erschließung und Zugänglichkeit von Grundstücken, Fehlnutzung von bebauten und unbebauten Flächen

Oder in Form von Funktionsmängeln:

  • Die Funktionsfähigkeit des Gebietes ist erheblich beeinträchtigt
  • Beispiele: Hohe Leerstandsquote, Fehlende Versorgungseinrichtungen, Unzureichende Wegeverbindungen, Mangelhafte Erschließung des Gebeites durch den ÖPNV, Gefahr extremer Auswirkungen durch Extremwetterereignisse 

Wie laufen die Vorbereitenden
Untersuchungen ab?

Die Vorbereitenden Untersuchungen müssen feste Bestandteile aufweisen, die in einem schrittweisen Arbeitsprozess erarbeitet werden. Im ersten Arbeitschritt erfolgt eine Analyse und Bewertung, inwiefern und welche städtebaulichen Missstände vorliegen. Auf dieser Grundlage werden im zweiten Schritt konkrete Sanierungsziele für die zukünftige Entwicklung sowie eine räumliche Vision in Form eines Rahmenplans entwickelt. In einem dritten Schritt werden konkrete Maßnahmen entwickelt und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Abschließend wird eine Umsetzungsstrategie erstellt, um negative Folgen für die Bewohner*innen zu vermeiden.

An mehreren Stellen im Bearbeitungsprozess werden alle relevanten Akteure in unterschiedlichen persönlichen und digitalen Formaten eingebunden. Dazu gehören insbesondere die Vertreter*innen der Stadtverwaltung, die Eigentümer*innen, lokale Institutionen und alle Menschen die vor Ort leben und arbeiten.

Diese Seite dient lediglich der allgemeinen Information über städtebauliche Sanierungsmaßnahmen. Sie stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Zur besseren Verständlichkeit sind die Informationen teilweise vereinfacht dargestellt. Verbindlich ist der Wortlaut des Baugesetzbuches.